AGB
Liebe Gäste,
die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das zwischen Ihnen als Gast und uns als Gastgeber bestehende Vertragsverhältnis.
Im Sinne einer angenehmen Lesbarkeit beschränkten wir uns in den Ausführungen auf die Bezeichnung „Mietinteressent“ bzw. „Gast“, ohne damit eine Diskriminierung von Personen zu beabsichtigen, die sich weiblich, männlich oder divers einordnen.
Die Bezeichnung „Mietinteressent“ bzw. „Gast“ meint stets die maximale Personenzahl gemäß Belegungskapazität.
Bitte beachten Sie, dass Sie diese AGB mit Ihrer Buchung anerkennen.
Herzlichst
Ihr Wiesenhaus-Team
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Tiny Houses und Apartment
Reservierung und Vertrag
Wenn ein Tiny House oder Apartment in dem vom Mietinteressenten gewünschten Zeitraum gebucht wurde, sendet der Gastgeber dem Mietinteressenten eine Reservierungsbestätigung zu.
Der Mietvertrag gilt somit als verbindlich geschlossen. Als vereinbart gilt, was auf der Reservierungsbestätigung festgehalten wurde.
Der Gast verpflichtet sich mit der Annahme des Mietvertrages zur Anerkennung der gültigen Preisliste und der AGB. Der Mietvertrag ist nicht an dritte Personen übertragbar.
Anreisetage
Die Anreise ist jeden Tag möglich. Die Tiny Houses und das Apartment stehen unseren Gästen am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung.
Check-In / Check-Out
Der Check-In erfolgt über die Schlüsselbox am Eingangstor und kann zwischen 15:00 und 20:00 Uhr erfolgen. Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie den Schlüsselcode erhalten haben, damit die Ankunft reibungslos verläuft. Eine spätere Anreise kann angefragt werden.
Bei Check-Out ist der Schlüssel wieder in die Schlüsselbox zu legen und zu verschließen.
Mindestaufenthalt
Es gibt grundsätzlichen keinen Mindestaufenthalt.
Zu bestimmten Reisezeiten (Messen / Feiertage / Ferien) könnte es einen Mindestaufenthalt von 2 Nächten geben.
Preise
Die Basispreise pro Nacht enthalten folgende Nebenkosten: Bettwäsche, Hand- und Geschirrtücher, Strom, Wasser, Parken.
Exklusive Nebenkosten sind die Endreinigung und die Kulturförderabgabe der Stadt Köln von 5% auf den Bruttoübernachtungspreis.
Wir behalten uns vor die Preise dynamisch zu halten. Preise und Irrtürmer vorbehalten.
Sonstiges
Die Tiny Houses und die Ferienwohnung sind Nichtraucher-Objekte. Wir bitten daher, in den Objekten nicht zu rauchen.
Bei Zuwiderhandlung sind anfallende Reinigungskosten vom Gast zu tragen.
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet, ausgenommen im Schlaffass „Cooper“ und im Tiny House "Country", dort sind maximal 2 kleine Hunde oder 1 großer Hund erlaubt.
Bei Zuwiderhandlung sind anfallende Reinigungskosten vom Gast zu tragen.
Zahlungsmodalitäten
Der Unterbringungspreis ist mit einer Anzahlung in Höhe von 25% mit Eingang der Bestätigung fällig.
Bitte überweisen Sie die Anzahlung innerhalb von 7 Tagen auf unser Konto.
Der Restbetrag in Höhe von 75% soll bis spätestens einen Monat vor Anreise eingehen.
Der Betrag ist unter Angabe der Rechnungsnummer direkt auf unser Bankkonto zu überweisen.
Eine Zahlung über PayPal ist ebenfalls möglich.
Bei kurzfristiger Reservierung von weniger als einem Monat vor Reisebeginn, bitten wir die umgehende Überweisung des Gesamtpreises auf unser Konto.
Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Die Nichtzahlung berechtigt zur Neuvermietung.
Stornierung durch den Gast
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich und vom Reiseanmelder erfolgen.
Da bei Rücktritt die Prozentsätze in der nachfolgenden Staffelung zur Zahlung fällig werden, gerechnet vom Gesamtmietpreis, empfehlen wir eindringlich den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung.
Reiserücktrittskosten:
bis 15. Tag vor Reiseantritt: kostenfrei
bis 8. Tag vor Reiseantritt: 80 % des Übernachtungspreises (Kulturförderabgabe und Endreinigung werden vollständig erstattet)
Ab 7 Tagen vor Anreisedatum, bei Nichtantritt:100% des Übernachtungspreises (Kulturförderabgabe und Endreinigung werden vollständig erstattet)
Bei vorzeitiger Abreise ist der Gast zur Bezahlung des Mietobjektes, wie in der Buchungsbestätigung angegeben, in voller Höhe verpflichtet.
Es zählt jeweils das Empfangsdatum der Rücktrittsnachricht.
Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.
Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Wiesenhäuser GmbH ein Schaden nicht entstanden oder dieser wesentlich niedriger als die vereinbarte Pauschale ist. Stornierungen, die länger als 15 Tage vor dem Anreisedatum liegen, sind kostenlos.
Mit der Überweisung der Anzahlung bzw. der Gesamtzahlung erkennt der Gast diese Bedingungen an. Der Gastgeber bemüht sich, das nicht in Anspruch genommene Objekt im Wiesenhaus anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.
Beendigung des Mietvertrages
Die Wiesenhäuser GmbH ist berechtigt, vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn das jeweilige Mietobjekt nach Vertragsschluss infolge höherer Gewalt (insbesondere aufgrund von Hochwasser) nicht zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall verpflichtet sich der Campingplatzinhaber, den Gast unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Mietobjektes zu informieren. In diesem Fall werden dem Gas gezahlte Beträge zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Gastes darüber hinaus sind jedoch ausgeschlossen.
Die Wiesenhäuser Gmbh ist zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Gast durch sein Verhalten nachhaltig gegen den Mietvertrag oder die Platzordnung verstößt, andere gefährdet, wiederholte Störungen verursacht, eine vertragswidrige Nutzung des Mietobjektes vornimmt oder sich in sonstiger Weise vertragswidrig verhält. In diesem Fall hat der Gast den gesamten, mit dem Campingplatzinhaber vereinbarten, Mietpreis zu entrichten. Ersatzansprüche des Gastes sind in dem Fall ausgeschlossen.
Hat die Wiesenhäuser GmbH den Vertrag gegenüber dem Gast fristlos gekündigt, hat der Gast das angemietete Objekt selbst und ebenso den Campingplatz an sich unverzüglich zu verlassen.
Mängel und Mängelbeseitigung
Das Mietobjekt wird dem Gast in sauberem und funktionsfähigem Zustand übergeben. Der Gast verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Haus/Wohnung, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln und die im Tiny House / Apartment ausgelegte Hausordnung zu befolgen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden gibt der Gast dem Gastgeber sofort bekannt, ansonsten haftet der Gast für diese Schäden.
Wenn während des Mietverhältnisses Mängel und Schäden im Tiny House / Apartment und / oder an dessen Inventar auftreten, ist der Gast verpflichtet, auch dies dem Gastgeber unverzüglich anzuzeigen.
Der Gast ist außerdem verpflichtet, einen von ihm selbst verursachten Schaden so gering wie möglich zu halten und diesen unverzüglich dem Gastgeber zu melden. Der Gastgeber wird alles daran setzen, schnellstmöglich für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber einen angemessenen Zeitraum zur Mangelbeseitigung einzuräumen.
Bei auftretenden Leistungsstörungen ist der Gast verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vom Gast gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Tiny Houses / Apartment im Wiesenhaus beim Gastgeber eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
Der Gastgeber ist bestrebt, im Sinne einer positiven Weiterentwicklung der Tiny Houses / Apartment und dessen Einrichtung technische und gestalterische Veränderungen gegenüber der Beschreibung und den Bildern dieser Website dort vorzunehmen, wo sie geboten oder vorteilhaft sind. Diese Modifizierungen können nicht als Mangel anerkannt werden und berechtigen den Gast nicht zur Minderung oder Wandelung des Vertrags.
Belegungskapazität
Die Tiny Houses „Country“, „Town“ und „Hausen“ bieten Platz und Ausstattung
für ein bis vier Personen.
Unser Tiny House „Cube“, "River" und das Schlaffass „Cooper“ sind für ein bis zwei Personen ausgelegt und
unser Apartment für ein bis fünf Personen.
Die Belegung kann nur durch die angemeldeten Personen erfolgen. Bei Ankunft wird im Zweifelsfall um Vorlage des Personalausweises gebeten.
Eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste oder die unerlaubte Belegung mit weiteren Personen außer den im Mietvertrag genannten wird mit dem zweifachen Übernachtungspreis berechnet.
Abreise
Am Abreisetag entfernt der Gast alle Gepäckstücke sowie sämtliche persönlichen Gegenstände aus dem Mietobjekt.
Das Haus ist sauber und ordentlich zu verlassen. Die Grundreinigung erfolgt durch den Gast, unabhängig von der Endreinigung durch den Gastgeber. Zur Grundreinigung gehört das Spülen, Abtrocknen und Einräumen des Geschirrs in die dafür vorgesehenen Schränke, die Entsorgung sämtlicher Abfälle in die dafür bereitstehenden Behälter, die Entsorgung von Altglas und das Fegen der Bodenflächen, so dass das Tiny House / Apartment besenrein übergeben werden kann.
Der Gast verpflichtet sich, vor Abreise den zur Verfügung gestellten Hausschlüssel in der Schlüsselbox zu deponieren.
Für einen verlorengegangenen oder nicht zurückgegebenen Hausschlüssel wird dem Gast eine Gebühr in Höhe von 85,00 Euro in Rechnung gestellt.
Die An- und Abreise des Gastes erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Campingplatz Stellplätze
Anreisetage
Die Anreise ist jeden Tag möglich. Der Stellplatz steht unseren Gästen am Anreisetag ab 12.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung.
Der Check-In kann bis 20.00 Uhr erfolgen.
Check-In / Check-Out
Der Check-In erfolgt über die Schlüsselbox am Eingangstor und kann ab 12.00 Uhr bis 20.00 Uhr erfolgen.
Den Code für die Schlüsselbox erhalten Sie per E-Mail.
Bei Check-Out ist der Schlüssel wieder in die Schlüsselbox zu legen und zu verschließen.
Mindestaufenthalt
Es gibt grundsätzlichen keinen Mindestaufenthalt.
Zu bestimmten Reisezeiten (Messen / Feiertage / Ferien) könnte es einen Mindestaufenthalt von 2 Nächten geben.
Preise
Die Basispreise pro Nacht enthalten folgende Nebenkosten: Wasser, Sanitäranlagen (Dusche + Toilette), Abfall, Entsorgung von Grauwasser.
Wir behalten uns vor die Preise dynamisch zu halten. Preise und Irrtürmer vorbehalten.
Weisungsbefugnis
Die Wiesenhäuser GmbH behält sich die Stellplatzvergabe und mögliche Änderung des Stellplatzes vor.
Zahlungsmodalitäten
Der volle Reisepreis ist mit Eingang der Rechnung innerhalb von 7 Tagen fällig.
Handelt es sich um eine kurzfristige Buchung unter 14 Tagen, ist der Betrag sofort fällig.
Bitte überweisen Sie den Betrag unter Angabe der Rechnungsnummer direkt auf unser Bankkonto oder per PayPal.
Eine andere Zahlungsart ist nicht möglich.
Ist der Betrag bis einschließlich 14 Tagen vor Anreise nicht eingegangen, wird die Buchung storniert.
Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Die Nichtzahlung berechtigt zur Neuvermietung.
Stornierung durch den Gast
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.
Da bei Rücktritt die Prozentsätze in der nachfolgenden Staffelung zur Zahlung fällig werden, gerechnet vom Gesamtmietpreis, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung.
Reiserücktrittskosten:
bis 14. Tag vor Reiseantritt: kostenfrei
bis 3. Tag vor Reiseantritt: 80 % des Gesamtbetrages abzüglich der Kulturförderabgabe und Strompreis ,diese werden voll erstattet.
Ab 2 Tagen vor Anreisedatum, Nichtantritt: 100% des Gesamtbetrages abzüglich der Kulturförderabgabe und des Strompreises, diese werden voll erstattet.
Bei vorzeitiger Abreise ist der Gast zur Bezahlung des Mietobjektes, wie in der Buchungsbestätigung angegeben, in voller Höhe verpflichtet.
Es zählt jeweils das Empfangsdatum der Rücktrittsnachricht.
Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.
Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Wiesenhäuser GmbH ein Schaden nicht entstanden oder dieser wesentlich niedriger als die vereinbarte Pauschale ist. Stornierungen, die länger als 14 Tage vor dem Anreisedatum liegen, sind kostenlos.
Mit der Überweisung der Anzahlung bzw. der Gesamtzahlung erkennt der Gast diese Bedingungen an. Der Gastgeber bemüht sich, das nicht in Anspruch genommene Objekt im Wiesenhaus anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.
Nutzungsbedingungen
Eine Nutzung der Abstellplätze und der dort aufgestellten Wohnmobile und Campervans zu längerfristigen Wohnzwecken ist – ohne besondere Absprache – nicht zulässig.
Betreibt der Campinggast in seinem Wohnmobil / Van eine Gasanlage, ist vor Mietbeginn eine gültige Prüfbescheinigung für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen und/oder Vorzelten vorzulegen. Ebenso ist der Campinggast auf seine Kosten für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Durchführung der Gasüberprüfung verantwortlich (G 607 Prüfrichtlinie Deutschland). Kommt der Campinggast dieser Verpflichtung nicht nach, ist die Wiesenhäuser GmbH berechtigt, die Anlage außer Betrieb zu setzen, um andere Campinggäste nicht zu gefährden.
Der Campinggast verpflichtet sich, den gemieteten Stellplatz einschließlich des dort abgestellten Wohnmobils oder Vans stets sauber und in einem einwandfreien Zustand zu halten.
Ein Abstellen von Wohnwagengespannen, zusätzlichen PKWs und Zelten ist nicht zulässig. Zusätzliche Campingausrüstungen und Fahrzeuge bedürfen der Zustimmung des Personals vom Campingplatz und müssen vorher angemeldet werden.
Jede Gebrauchsüberlassung an Dritte, insbesondere die Vermietung oder Weiterverpachtung überlassener Flächen oder privater Camping- und Erholungseinrichtungen ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Campingplatzbetreibers.
Es stehen begrenzt Parkplätze direkt auf dem Campingplatz zur Verfügung. Für eventuelle Beschädigungen oder Diebstahl der Fahrzeuge übernimmt die Wiesenhäuser GmbH keine Haftung.
Stromversorgung
Die Abgabe von elektrischem Strom erfolgt nur an Mieter / Mieterinnen, die als Verbraucher alle Vorschriften der VDE beachten. Als Stromanschluss gilt eine Steckdose und ist bis 10amp möglich.
Es dürfen KEINE E-Fahrzeuge an diesen Strom angeschlossen und aufgeladen werden. Wir haben keine E-Station.
Beendigung des Campingvertrages
Die Wiesenhäuser GmbH ist berechtigt, vom Campingvertrag zurückzutreten, wenn der jeweilige Stellplatz nach Vertragsschluss infolge höherer Gewalt (insbesondere aufgrund von Hochwasser) nicht zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall verpflichtet sich der Campingplatzinhaber, den Campinggast unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Mietobjektes zu informieren. In diesem Fall werden dem Campinggast gezahlte Beträge zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Campinggastes darüber hinaus sind jedoch ausgeschlossen.
Die Wiesenhäuser Gmbh ist zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Campinggast durch sein Verhalten nachhaltig gegen den Campingvertrag oder die Campingplatzordnung verstößt, andere gefährdet, wiederholte Störungen verursacht, eine vertragswidrige Nutzung des Stellplatzes oder des Mietobjektes vornimmt oder sich in sonstiger Weise vertragswidrig verhält. In diesem Fall hat der Campinggast den gesamten, mit dem Campingplatzinhaber vereinbarten, Mietpreis zu entrichten. Ersatzansprüche des Campinggastes sind in dem Fall ausgeschlossen.
Hat die Wiesenhäuser GmbH den Vertrag gegenüber dem Campinggast fristlos gekündigt, hat der Campinggast den angemieteten Stellplätze selbst und ebenso den Campingplatz an sich unverzüglich zu verlassen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Tiny Houses, Ferienwohnung, Campingplatz Stellplätze
Mietbedingungen
Der Aufenthalt von Jugendlichen unter 18 Jahren auf dem Campingplatz ist grundsätzlich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet oder eines Erwachsenen, dem von dem/der/den Erziehungsberechtigten die elterlichen Rechte und Pflichten und die Verantwortung übertragen wurden. Die schriftliche Einverständniserklärung ist einschließlich einer Kopie des Personalausweises von dem/der/den Erziehungsberechtigten des Jugendlichen vorab per E-Mail an uns zuschicken.
Der Gast, der die Buchung getätigt hat, haftet persönlich für alle Verpflichtungen, die sich aus dem geschlossenen Vertrag ergeben, auch für die von ihm angemeldeten Personen.
Der Campinggast ist allgemein zum Wohlverhalten, Einhaltung der Sauberkeit des Stellplatzes / Tiny Houses / Ferienwohnung sowie des Campingplatzes im Allgemeinen, Einhaltung der Ruhezeiten und zur Vermeidung von ruhestörendem Lärm verpflichtet.
Die Ruhezeiten sind von 22:00 Uhr – 08:00 Uhr.
Treten Mängel oder Defekte auf, verpflichtet sich der Gast, die Wiesenhäuser GmbH unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
Rücktritt vom Vertrag durch den Gastgeber
Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls vom Gastgeber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen z.B. bei Hochwasser (höhere Gewalt) oder die Buchung seitens des Gastes unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder Zwecks, erfolgte. Der Gastgeber setzt den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis, sollten sich oben genannte Tatsachen anbahnen. Bei berechtigtem Rücktritt des Gastgebers entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz. Eine ggf. geleistete Vorauszahlung wird dem buchenden Gast unverzinst erstattet.
Umwelt und Naturschutz
Bei dem Campingplatz Wiesenhäuser GmbH handelt es sich um einen Campingplatz, der in einem Naturschutzgebiet liegt. Aus diesem Grund ist jeglicher Eingriff in die natürliche Beschaffenheit des Campingplatzes strengstens verboten. Weder dürfen Bauten jeglicher Art erstellt, noch Bodenkorrekturen vorgenommen, Pflanzen beschnitten oder ausgegraben, Bäume, Äste oder Sträucher abgeschnitten oder gekürzt werden etc. Absperrungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Offenes Feuer oder Grillen mit offener Flamme ist auf dem gesamten Gelände verboten.
Durch die direkte Rheinlage, kann es bedingt durch Hochwasser zur Veränderung des
Stellplatzes der Tiny Houses führen (ggf. ohne direkten Rheinblick und ohne Terrasse) und auch der Wohnmobile / Vans führen. Auch nach Rückgang des Rheins in sein Flussbett, können die Unterkünfte, auf Grund des durchnässten Bodens, nicht sofort wieder an seinen Platz gestellt werden. Dies kann einige Wochen andauern.
Wir behalten uns Stornierungen ab einer gewissen Hochwassermarke vor, da wir ab diesem Punkt den Platz räumen müssen und wir keinen geeigneten Stellplatz oder auch den Zugang zur Ferienwohnung nicht mehr gewähren können.
In diesem Fall erstatten wir die bereite gezahlte Summe. Der Gast wird im Falle einer Stornierung umgehend informiert.
Haftung
Der Gastgeber haftet nicht für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, Strom- und Wasserausfälle sowie Unwetter. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände, wie z. B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten.
Dem Gast ist bekannt, dass sich die Mietobjekte auf einem Campingplatz in einem Hochwassergebiet befinden (s.u. Naturschutz/ Umwelt).
Eine Haftung des Gastgebers für die Benutzung zur Verfügung gestellter Freizeitgeräte ist ausgeschlossen. Der Gastgeber haftet nicht für eingebrachte persönliche Gegenstände des Gastes bei Diebstahl oder Feuer.
Haftungsbeschränkung der Wiesenhäuser GmbH
Die Wiesenhäuser GmbH übernimmt keine Haftung für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des gesamten Campingplatzes entstehen. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind deshalb grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Wiesenhäuser GmbH haftet nur für Schäden, die im Rahmen einer Pflichtverletzung durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Dies gilt auch bei Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Wiesenhäuser GmbH.
Insbesondere haftet die Wiesenhäuser GmbH nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung der Wasser-, Strom-, Gas- und/oder Internetversorgung entstehen sowie für Lärmbelästigungen durch Dritte.
Ferner haftet die Wiesenhäuser Gmbh nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen für Schäden, die durch die Benutzung der sich auf dem Campingplatz befindlichen Anlagen oder Geräte entstehen.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt indes nicht, sofern aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet werden.
Das Baden im Rhein ist nicht erlaubt und geschieht – sofern dies doch erfolgt – auf eigene Gefahr. Eine Haftung für dadurch verursachte Schäden, ob Personen- oder Sachschäden jedweder Art, ist ausgeschlossen.
Die Wiesenhäuser GmbH weist im Rahmen der Haftung ausdrücklich darauf hin, dass aus der Natur und Umwelt herrührende Unregelmäßigkeiten, Beschädigungen oder Verluste, etwa durch Äste, Insekten, sonstige wildlebende Tiere, Witterungsbedingungen auftreten können. Eine Haftung für dadurch verursachte Schäden sowie durch höhere Gewalt ist ausgeschlossen.
Tiny Houses / Apartment
Entstehen im Tiny House / Apartment oder auf dem Grundstück Schäden, die durch den Gast verursacht werden, kommt in der Regel eine Haftpflichtversicherung des Gastes dafür auf; der Gast haftet für alle ihn begleitenden Personen. Besteht keine Haftpflichtversicherung, kommt der Gast persönlich für den entstandenen Schaden auf. Für einen durch eigenes Verschulden entstandenen Schaden haftet der Gast zu hundert Prozent. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Gast in vollem Umfang. Eltern sind verpflichtet, ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Kindern nachzugehen, ansonsten besteht keinerlei Haftungsanspruch an den Gastgeber.
Camping
Der Campinggast und die ihn begleitenden Personen verpflichten sich, den angemieteten Stellplatz sowie alle Gebäude, Einrichtungen, Inventar des Campingplatzes Wiesenhäuser GmbH pfleglich zu behandeln. Für Beschädigungen des vermieteten Stellplatzes sowie der Anlagen und Einrichtungen des Campingplatzes ist der Campinggast ersatzpflichtig, soweit sie von ihm oder den zu seinem Haushalt gehörenden Personen, seinen Besuchern etc. verursacht worden sind. Die durch den Campinggast verursachten Schäden sind unverzüglich per E-Mail oder Nachricht / telefonisch zu melden.
Leistet der Campinggast Schadenersatz, so ist die Wiesenhäuser GmbH verpflichtet, dem Campinggast etwaige Ansprüche gegen den Verursacher des Schadens abzutreten.
Weisungsbefugnis
Der Campingplatzbetreiber hat das Hausrecht. Weiteres regelt die Campingplatzordnung.
Datenschutz
Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm geschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
Personengebundene Daten des Gastes werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Details hierzu sind in u. a. Datenschutzerklärung zu finden.
Zusätzliche Hinweise
Änderungen und Ergänzungen der mit der Wiesenhäuser GmbH geschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform. Zwischen dem Gast und der Wiesenhäuser GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Köln. Der Gast bestätigt, dass die persönlichen Angaben korrekt sind. Der Gast erkennt durch die Bezahlung der Nutzungsentgelte diese AGB einschließlich der Platzordnung an.
Eine Aufrechnung von Forderungen des Gastes ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wird.
Ergänzend gilt die gültige Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze des Landes Nordrhein-Westfalen.
Sonderwünsche und Nebenabreden
Eventuelle Sonderwünsche des Gastes und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Gastgeber.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Gastgebers.
Änderungen der Homepage- und Prospektinformationen
Alleine die in der Buchungsbestätigung genannten Preise und Daten sind verbindlich. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen von Preisen und Leistungen (z.B. bei der Energieversorgung, Anhebung der Mineralölsteuer, Erhöhung der Mehrwertsteuer oder bei sonstigen Steuern und Abgaben etc.) möglich sind.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wiesenhäuser GmbH unwirksam, undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame oder durchführbare Regelung treten, die der Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Die vorstehenden Bestimmungen geltend entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.